Beschreibung
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Besonderheiten BF17
Begleitetes Fahren wird der Führerschein ab 17 genannt. Aber was bedeutet das eigentlich für den Führerscheinneuling und seinen Begleiter? Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
Bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres kannst Du Dich bei in unserer Fahrschule zur Fahrausbildung für die Klasse B oder BE anmelden und einen entsprechenden Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Dem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Im Antrag müssen die Namen der Begleitpersonen bereits enthalten sein – eine nachträgliche Erweiterung ist jedoch möglich.
Nein. Wird die Prüfung bestanden, so wird Dir eine Prüfbescheinigung anstelle des Scheckkartenführerscheins ausgehändigt. Der Scheckkartenführerschein muss bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Erst ab Vollendung Deines 18. Lebensjahres händigt die Fahrerlaubnisbehörde den Kartenführerschein aus.
Da die Prüfbescheinigung nur bis 3 Monate nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres gilt, muss dieser Antrag jedoch rechtzeitig gestellt werden.
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt (aber nur bis zum 18. Geburtstag).
Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG – sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre.
Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Die Prüfbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind jedoch mitzuführen. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden.
Nein. Alle Begleiter müssen jedoch in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Begleiter ist nur der, der in der Bescheinigung namentlich genannt ist.
Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben. Dennoch bieten wir kostenfreie Informationsveranstaltungen an.
Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Nein. Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Aus diesem Grund darf die Begleitperson überall im Fahrzeug Platz nehmen. Sie darf nicht aktiv in das Fahrgeschehen eingreifen.
Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Nein. Die miterteilten Klassen AM und L bleiben bestehen. Für diese Klassen wird dann ein Kartenführerschein ausgestellt. Nach einem Widerruf der Fahrerlaubnis darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.