Beschreibung
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Die zulässige Gesamtmasse (zGM) bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination.