A1
Vorbesitz erforderlich
Nein
Mindestalter
16 Jahre
Einschluss
AM
Beschreibung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung, von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und
dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
- Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
A1
350,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV - Prüfgebühr
Theoriestunden
16 Stunden je 90 Min.
davon
je 12 x Grundstoff
4 x klassenspezifischer Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Ausbildungsfahrten
12 x besondere Ausbildungsfahrten je 45 Min.
(Überland-, Dunkelheits- und Autobahnfahrten)
Bedingungen
Theorieprüfung
Praktische Prüfung
AM
330,00 €
Grundbetrag
zzgl. TÜV-Prüfgebühr
Theoriestunden
14 Stunden je 90 min
davon
je 12 x Grundstoff
je 2 x klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung
Dauer bzw. Anzahl der Übungsstunden hängt von dem Fahrgeschick des Führerscheinanwärters ab. Es sind keine Besonderen Ausbildungsfahrten (Überland- und Dunkelheitsfahrten) erforderlich
Bedingungen
Theoretische Prüfung
Praktische Prüfung