Beschreibung
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 (keine Führerscheinklasse)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.
Erläuterung
Durch den neuen B196-Führerschein wird das Prozedere einfacher und günstiger. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verlangt insoweit keine theoretische noch praktische Prüfung, sondern mindestens 10 praktische Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten sowie die erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten.
Was muss man für die neue Klasse B (196) tun:
Man muss sich in einer Fahrschule zu einer Fahrerschulung anmelden.
Auf dem Stundenplan stehen 4 Stunden Theorie je 90 Min. mit Informationen über Verkehrsvorschriften, Fahrzeugdynamik etc.
Darauf folgen mindestens 10 Stunden je 45 min. Praxis.
Am Ende erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung. Mit der Bescheinigung und ein biometrisches Bild kann dann bei der Führerscheinstelle die Führerschein-Klasse B um die Ziffer 196 ergänzt werden.
Die Erweiterungen der Fahrerlaubnisklasse durch dreistellige nationale Schlüsselziffern
gelten nur in Deutschland!