Vorbesitz mind. 2 Jahre A1
Mindestalter: 18 Jahre
Theoriestunden
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Bedingungen
Praktische Prüfung